AGB

Liebe Reiseteilnehmer, bitte habt Verständnis, daß wir Euch unsere Allgemeinen Reisebedingungen vorlegen, die Bestandteil unseres gegenseitigen Vertragsverhältnisses sind und im Sinne gegenseitiger Offenheit notwendig ist.

  1. Anmeldung
  2. Zahlung des Reisepreises
  3. Leistungen
  4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
  5. Rücktritt und Umbuchung der Kunden
  6. Haftung
  7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
  8. Paß-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
  9. Gültigkeit der Kataloge
10. Unwirksamkeit

 

1. Anmeldung

1.1. Mit Eurer Reiseanmeldung bietet Ihr uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt nach Zusendung der Reisebestätigung an Euch zustande.

1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Reisen beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 16 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die zu Beginn der Reise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

1.4. Weicht die Reisebestätigung vom Reiseveranstalter vom Inhalt Eurer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an welches wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten, und das Ihr innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung des Reisepreises) annehmen könnt.

1.5. Wir weisen darauf hin, dass auch mündliche Buchungsanfragen oder Internetbuchungsanfragen verbindlich sind.

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2. Zahlung des Reisepreises

2.1. Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung auf den Reisepreis von 20% des Reisepreises, mindestens Euro 26,- höchstens je doch Euro 256,- pro Reiseteilnehmer zu leisten, wobei die Aushändigung des Sicherungsscheines (gemäß § 651 k BGB) erfolgt.

2.2. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reiseantritt gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet.

2.3. Solltet Ihr den Reisepreis nicht rechtzeitig zahlen, so bitten wir um Verständnis, dass wir Euch die so notwendig werdenden Mahnungen mit einer Pauschalgebühr von Euro 2,60 pro Mahnung in Rechnung stellen.

2.4. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen und notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs der A.S. Reiseveranstaltungs GmbH für die Rückreise entstehen, sind gemäß § 651 k BGB insolvenzversichert. Durch den Erhalt des Sicherungsscheins wird im Falle der Insolvenz ein unmittelbarer Anspruch gegen die Tour Vers AG, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg begründet.

2.5. Für die Unterbringung in unseren Zelten, Bungalows, Caravans, Hotels und Apartments wird generell eine Kaution fällig, die bei Auszug im Falle ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet wird. Näheres kann den detaillierten Kundeninfo-Zetteln entnommen werden.

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3. Leistungen

3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den allgemeinen Hinweisen in diesem Katalog, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.

3.2. Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Dies bedeutet pro Person maximal einen (1) Koffer (80x40x40cm) und ein (1) Handgepäckstück. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen.

3.3. Die Durchführung der von uns angebotenen Ausflüge kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen erreicht wird.

3.4. Die im Rahmen unserer Reisen im Auftrag des Reiseteilnehmers vermitteln, vertrags-fremden Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. Eine etwaige Haftung regelt sich in Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden übermittelt werden. Erbringen wir als Reiseveranstalter Fremdleistungen soweit wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen, haften wir nicht für Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit uns kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

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4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Wir können bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen bei Sommer-, Winter- und Städtereisen, und von 6 Personen bei Fernreisen, nicht erreicht wird.

4.2. Wird die Reise nach Vertragsabschluss in Folge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.

4.3. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von uns herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.4. Wir sind verpflichtet, Euch über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

4.5. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Eingang der Reisebestätigung/ Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werdet Ihr unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung könnt Ihr vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für euch anzubieten. Ihr seid verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.

4.6. Wir behalten uns vor, alternativ zur Fährüberfahrt, den Eurotunnel als Transportmittel zu nutzen.

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5. Rücktritt und Umbuchung der Kunden

5.1. Ihr könnt jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Euch, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Im Falle des Rücktritts können wir eine Entschädigungspauschale verlangen, die sich bei unseren Reisen nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet:

5.3. Buspauschalreisen (außer Kurztrips und Städtetouren) und Flugpauschalreisen:

 bis 45. Tag vor Reiseantritt  15% 
 vom 44. bis 29. Tag vor Reiseantritt  30% 
 vom 28. bis 15. Tag vor Reiseantritt  50% 
 vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt  60% 
 vom 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt  80% 
 1 Tag vor Reiseantritt / Anreisetag bzw. Nichtanreise    90% 

Bei Flug und Fernreisen werden bei Sondertarifen der Airlines Stornokosten in Höhe von 90% berechnet.


5.4. Kurztrips und Städtetouren

 bis zum 30. Tag vor Reiseantritt  15% 
 vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt  30% 
 vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt  50% 
 vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt  60% 
 vom 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt  70% 
 1 Tag vor Reiseantritt / Anreisetag bzw. Nichtanreise    90% 

Euch bleibt, uns im Einzelfall einen geringeren Schaden nachzuweisen.

5.5. Wir sind berechtigt, den durch Euren Rücktritt frei werdenden Reiseplatz anderweitig zu besetzen.

5.6. Bei NO SHOW (nicht angekündigtes Fernbleiben der Reise), erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.

5.7. Tretet Ihr vom Vertrag zurück oder tretet die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung, statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen, verlangen. Ihr habt die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.

5.8. Wird auf Euren Wunsch nach Vertragsschluß für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reisebeschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Teilnehmernamens, Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, sind wir berechtigt, bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Euro 26,- zu berechnen. Bei Flug- und Fernreisen sind wir berechtigt, die Stornogebühren der jeweiligen Airline zu berechnen. Spätere Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Die Berechtigung, einen Ersatzreisenden zu stellen, wird dadurch nicht berührt. Euch bleibt, uns im Einzelfall geringeren Schaden nachzuweisen.

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6. Haftung

6.1. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.2. Die vertragliche Haftung von uns, als Reiseveranstalter, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sobald ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.

6.3. Aufgrund der hohen Zahl der Reisenden bitten wir um Verständnis, daß unsere Reiseleiter eine Beaufsichtigung Eures Gepäcks rund um die Uhr, nicht leisten können. Wir können daher nicht für Gepäckverlust haften. Wir empfehlen Euch, eine Gepäckversicherung abzuschließen.

6.4. Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von Euro 4090,- vereinbart. Liegt der Reisepreis über Euro 1360,- so ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Wir empfehlen, derartige Risiken durch unser Rundum-Sorglos-Versicherungspaket abzudecken.

6.5.1 Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge in die USA und nach Kanada geltenden Montrealer Vereinbarung.

6.5.2 Die A. S. Reiseveranstaltungs GmbH haftet nach § 651 j BGB nicht für Reisebeeinträchtigungen, die auf höhere Gewalt (Terrorismus, Erdbeben, Sturm, etc) oder veranstalter- und leistungsfremde Streiks zurückzuführen sind.

6.5.3 Das Zugticket ist auf jeder Strecke vom Abfahrtsort bis zum Zielort gültig und kann nur über den Reiseveranstalter gebucht werden. Die Geltungsdauer der Fahrtkarte beträgt für Hin- und Rückfahrt 2 Tage nach Fahrtantritt. Mit dem Ticket hat der Kunde freie Zugwahl. Verspätungen müssen bei der Deutschen Bahn geltend gemacht werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Reklamationen der Bahnkunden.

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7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise

7.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, habt Ihr nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Ihr es nicht schuldhaft unterlasst, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.

7.2. Ihr könnt bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Ihr uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumt. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.

7.3. Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung entgegen. Solltet Ihr diese wider Erwarten nicht erreichen können, oder sollte eine Reiseleitung nicht Bestandteil des Reisevertrags sein, so wendet Euch bitte direkt an den Reiseveranstalter, A.S. Reiseveranstaltungsgesellschaft m.b.H. - Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg.

7.4. Eine Anzeige lediglich gegenüber der örtlichen Agentur genügt diesen Anforderungen nicht.

7.5. Gewährleistungsansprüche habt Ihr nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz vom Reiseveranstalter, A.S. Reiseveranstaltungsgesellschaft mbH - Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg, geltend zu machen. Eine Anmeldung der Ansprüche bei Eurem örtlichen Reisebüro genügt nicht. Nach Ablauf der Frist könnt Ihr Ansprüche nur geltend machen, wenn Ihr ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden seid.

7.6. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig.

7.7. Vertragliche Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise, nicht jedoch vor Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter sowie nicht bei Vorsatz. Die Verjährung ist solange gehemmt, wie zwischen uns und Euch Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände geführt werden. Die Hemmung endet, wenn ein Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

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8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

8.1. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweiligen diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.

8.2. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.

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9. Gültigkeit der Kataloge

Mit Erscheinen eines neuen Kataloges erlischt automatisch die Wirksamkeit der Bedingungen und der Preise der vorherigen.

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10. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.

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